Kündigung einer privaten Krankenversicherung

Die Kündigung der Krankenversicherung ist üblicherweise mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich. Bei einigen Krankenkassen kann das auch zum Ende eines Versicherungsjahres sein.
Hier ist zusätzlich bei einigen Versicherungen die Mindestversicherungspflicht (2 bis 3 Jahre) zu beachten.

Falls Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, verlängert dieser sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Sollte der Versicherer seine Beiträge aufgrund der Beitrags-Anpassungsklausel erhöhen oder aber verringert er seine Leistungen, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhung kündigen. Diese Kündigung erfolgt zum Wirksamwerden der Erhöhung.

Sollte eine Krankenversicherungspflicht bestehen, kann der Vertrag innerhalb von 2 Monaten nach Beginn der der Versicherungspflicht rückwirkend kündigen.

Die hier aufgeführten Vertragsbedingungen können sich zwischen den Versicherungsgesellschaften etwas unterscheiden. Sie sollten also unbedingt die AGB`s im Vertrag durchlesen.

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