Zusatzkrankenversicherungen
Gerade in diesem Bereich unterscheiden sich die Beiträge gewaltig zwischen den verschiedenen Versicherern.
Falls Sie bereits eine Krankenversicherung besitzen, sollten Sie jedoch die jeweilige Zusatzversicherung bei Möglichkeit bei dem Anbieter mit der entsprechenden Hauptversicherung abschließen, da es sonst zu Überschneidungen bei der Abrechnung kommen kann. Hier hilft jedoch auch nur das Vergleichen zwischen den Versicherungsanbietern.
Eine Zusatzversicherung erhält man in allen Versicherungsbereichen. Sie ist meist für gesetzlich Versicherte sehr interessant.
einige Versicherungsmöglichkeiten:
- Zahnzusatzversicherung
- alternative Heilmethoden und Medikamente
- Brillenversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
- und viele mehr..
Braucht man eine Krankenzusatzversicherung
Mit dieser Versicherung schützt man sich vor Zusatzkosten, für die eigene Krankenversicherung nicht aufkommt. Sie ist bei gesetzlich versicherten Patienten sehr verbreitet, da die gesetzlichen Krankenkassen viele Leistungen nicht übernehmen. So können schnell unvorhergesehene Kosten für einen Zahnersatz, einen Krankenaufenthalt oder aber auch durch Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente entstehen.
Hier können Sie verschiedene Versicherungsanbieter mit den jeweiligen Zusatzversicherungen miteinander vergleichen.Vergleich Krankenzusatzversicherung
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung tritt, wie der Name schon sagt, bei Krankheit im Ausland ein. Diese ist normalerweise verhältnismäßig preiswert zu erhalten.
Sie können die Versicherung für die Dauer einer Reise oder für ein gesamtes Jahr erhalten. Die Beiträge liegen hier zwischen 8 und 20 EUR jährlich.
Besonders günstig sind häufig die Familienpakete.
Darauf verzichten sollte man auf gar keinen Fall, da Ärzte im Ausland sehr häufig mit Ihnen Cash abrechnen. Die Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt meist sehr kompliziert und umständlich. Zwar kooperieren innerhalb der Europäischen Union die Länder aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens miteinander, aber letztlich erhalten Sie nur den Betrag von der Krankenkasse zurückerstattet, den eine gleichwertige Behandlung in Deutschland kosten würde.
Bei Behandlungen im EU-Ausland tritt die gesetzliche Krankenkasse generell nicht ein. Für solche Reisen ist eine Auslandskrankenversicherung in jedem Fall empfehlenswert.