Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung dient vom Grundsatz her vor allem der Absicherung von Familie und/oder anderen Hinterbliebenen im Todesfall der eigenen Person.
Gerade bei bei jüngeren Familien ist diese zur Existenzsicherung meist erforderlich, um Angehörige finanziell abzusichern. Durch größere Anschaffungungen (z.B. Hauskauf) entstehen häufig größere Schulden, die beim Wegfall eines Hauptverdieners nicht mehr bezahlt werden können.

Arten der Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen 2 haupsächlichen Arten. In beiden Fällen gehören zu den mitversicherbaren Risiken ebenfalls Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit.

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